AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Lüthje & Jürs GmbH & Co KG, Wellseedamm 9, 24145 Kiel
I. Allgemeine Bestimmungen
§ 1 (Geltungsbereich)
Durch jede Auftragserteilung an uns, die Firma Lüthje & Jürs GmbH Co. KG, werden nachstehende Geschäftsbedingungen (AGB) Gegenstand des Vertrages. Abweichende Vereinbarungen gelten nur, wenn das unsererseits ausdrücklich schriftlich bestätigt worden ist. Abweichende Bedingungen sind ausgeschlossen, auch wenn sie die Ungültigkeit unserer Bedingungen feststellen.
Diese AGB gelten bis auf Widerruf auch für alle unsere künftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber aus laufender Geschäftsbeziehung.
Unsere Angebote sind unverbindlich. Verträge gelten nur nach schriftlicher Bestätigung. Die unseren Vertretern erteilten Aufträge gelten ebenfalls erst nach schriftlicher Bestätigung durch uns. Das gleiche gilt für mündliche oder telefonisch erteilte Aufträge.
II. Verkaufs- und Lieferbedingungen
§ 2 (Allgemeines)
Soweit für von uns gelieferte Fabrikate allgemeine Werksbedingungen des Herstellers bzw. Ursprungslieferanten bestehen, gelten diese Bedingungen neben unseren eigenen Bedingungen und haben vor diesen den Vorrang, und zwar auch insbesondere für den Fall, dass dort Gewährleistungsansprüche enger begrenzt werden. Garantieerklärungen der Hersteller werden ohne eigene Verbindlichkeit für uns an den Auftraggeber weitergegeben. Wir verpflichten uns, etwaige Schadenersatzansprüche gegen den Hersteller bzw. Ursprungslieferanten abzutreten.
§ 3 (Lieferzeit / Preise / Verpackung)
Die Preise verstehen sich unfrei und ausschließlich Verpackung. Die Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet und wird nicht zurückgenommen. Treten zwischen dem Tage der Auftragsbestätigung und der Lieferung Kostenerhöhungen ein, die unsere Gestehungskosten um mindestens oder mehr als 5% erhöhen, so sind wir berechtigt, einen entsprechend angeglichenen Preis zu verlangen.
Die Lieferung erfolgt unverbindlich zu dem angegebenen Liefertermin. Wird ein ausnahmsweise fest vereinbarter Liefertermin um mehr als 4 Wochen überschritten, so ist der Auftraggeber berechtigt, uns eine Nachlieferungsfrist von gleichfalls 4 Wochen zu setzen. Wird die Lieferpflicht bis zum Ablauf der Nachfrist nicht erfüllt, so hat der Auftraggeber das Recht, vom Vertrage zurückzutreten. Der Rücktritt muss schriftlich unverzüglich nach Ablauf der Nachfrist, spätestens innerhalb von einer Woche nach Ablauf der Frist erklärt werden.
Ein Recht zum Rücktritt besteht nicht, wenn wir den Liefertermin bzw. die Nachfrist ohne unser Verschulden nicht einhalten können, insbesondere im Falle höherer Gewalt, Krieg und behördlicher Maßnahmen und Streiks. In diesem Fall kann der Besteller erst drei Monate nach Überschreitung des ursprünglichen Liefertermins vom Vertrag zurücktreten.
Schadensersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung oder wegen Nichtlieferung sind ausgeschlossen, sofern die Ansprüche nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
Nimmt der Auftraggeber die Ware nicht ab, so sind wir berechtigt, eine Nachfrist von einer Woche zusetzen und dann vom Vertrage zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Im letzteren Falle sind wir berechtigt, ohne Nachweis des Schadens 10% des Kaufpreises oder Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu verlangen.
§ 4 (Eigentumsvorbehalt)
Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Tilgung aller uns aus der Geschäftsverbindung mit dem Auftraggeber zustehenden und noch entstehenden Forderungen vor.
Der Auftraggeber ist zu einer Verarbeitung der gelieferten Ware im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes berechtigt. Soweit durch die Verarbeitung das Eigentum an der Ware untergeht, überträgt der Auftraggeber uns schon jetzt zur Sicherung unserer Ansprüche das Eigentum an dem durch die Verarbeitung entstehenden Gegenstand. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den durch die Verarbeitung entstehenden Gegenstand für uns unentgeltlich zu verwahren.
Der Auftraggeber ist zur Weiterveräußerung der gelieferten Ware oder des aus der Verarbeitung entstehenden Gegenstandes jederzeit widerruflich nur im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes berechtigt. Der Auftraggeber tritt uns schon jetzt alle ihm aus der Weiterveräußerung oder der Geschäftsbeziehung zu seinen Abnehmern im Zusammenhang mit der Weiterveräußerung zustehenden Forderungen mit Nebenrechten, und zwar in Höhe unserer Forderungen, ab.
Der Auftraggeber ist zum Einzug der uns abgetretenen Forderungen berechtigt und verpflichtet, solange von uns diese Ermächtigung nicht widerrufen worden ist. Die Einziehungsermächtigung erlischt auch ohne ausdrücklichen Widerruf, wenn der Auftraggeber seine Zahlungen einstellt. Der Auftraggeber hat auf unser Verlangen unverzüglich schriftlich mitzuteilen, an wen er Ware veräußert hat und welche Forderungen ihm aus der Veräußerung zustehen. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware oder über die an uns abgetretenen Forderungen ist der Auftraggeber nicht befugt. Er hat uns jede Beeinträchtigung der Rechte an der in unserem Eigentum stehenden Ware unverzüglich mitzuteilen.
Kommt der Auftraggeber mit seiner Zahlungspflicht uns gegenüber in Verzug oder verletzt er eine der sich aus dem vereinbarten Eigentumsvorbehalt ergebenden Pflichten, so wird die gesamte Restschuld sofort fällig. In diesen Fällen sind wir berechtigt, die Herausgabe der Ware zu verlangen und diese beim Auftraggeber abzuholen. Der Auftraggeber hat kein Recht zum Besitz. Wir sind berechtigt, den Abnehmern des Auftraggebers die Abtretung der Forderung des Auftraggebers an uns mitzuteilen und die Forderungen einzuziehen.
§ 5 (Gewährleistung / Verjährung)
Unbeschadet der Regelung in § 2 der AGB leisten wir für erkennbare und verborgene Mängel oder für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften innerhalb von 6 Monaten nach dem Tage der Ablieferung ausschließlich in der Weise Gewähr, dass wir entweder die Ware unentgeltlich nachbessern oder mangelfreie Ware nachliefern. Andere Ansprüche des Auftraggebers wegen Mängeln oder wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften sind ausgeschlossen. Insbesondere haften wir nicht für etwaige Folgeschäden, die sich aus Mängeln der von uns gelieferten Waren ergeben. Nach Ablauf von 6 Monaten sind sämtliche Ansprüche des Auftraggebers ausgeschlossen.
Mängelrügen müssen unverzüglich schriftlich, spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Lieferung der Ware erhoben werden. Dies gilt entsprechend für verborgene Mängel, die in der oben bezeichneten Gewährfrist von 6 Monaten auftreten. Nach Ablauf der Rügefrist von 7 Tagen sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen, wenn die Rüge nicht vorher schriftlich ab gesandt ist.
Kommen wir der mangelfreien Nachlieferung oder der unentgeltlichen Nachbesserung binnen einem Monat nach schriftlicher Aufforderung des Auftraggebers nicht nach, so hat der Auftraggeber ein Rücktrittsrecht. Im übrigen sind Ansprüche auf Rücktritt und Schadenersatz, gleich welcher Art, ausgeschlossen, sofern die Ansprüche nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Ansprüche auf Minderung sind in jedem Fall ausgeschlossen.
Die Verjährung von Gewährleistungsansprüchen der Besteller tritt nach :Ablauf von 6 Monaten nach Lieferung der bestellten Ware ein.
§ 6 (Zahlungsbedingungen)
Alle Zahlungen haben innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum zu erfolgen. Erfolgt die Zahlung innerhalb von 8 Tagen, gewähren wir 2% Skonto.
Wir sind berechtigt bei Überschreitung der Zahlungsfrist von 30 Tagen ohne Mahnung Zinsen in Höhe von 8% über dem jeweils gültigen Basiszinssatz, mindestens jedoch 9%, ab dem 31 ten Tag nach Rechnungsdatum zu verlangen. -
Ist der Vertragspartner Verbraucher, kommt er ebenfalls ohne Mahnung in Verzug, wenn er die Zahlungsfrist von 30 Tagen überschreitet. Wir sind dann berechtigt Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweils gültigen Basiszinssatz, mindestens jedoch 6%, zu verlangen. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte des Bestellers sind ausgeschlossen.
III. Besondere Bedingungen für Werk- und Dienstleistungen
§ 7 (Bezugnahme)
Die allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten sinngemäß auch für von uns erbrachte Werk- und Dienstleistungen (z.B. Prüfservice) und den damit verbundenen Reparaturen, Umbauten und Lieferungen von Material, soweit in den folgenden besonderen Bedingungen für Werk- und Dienstleistungen keine abweichenden Bestimmungen vereinbart sind.
§ 8 (Preise / Zahlungsbedingungen)
Falls nichts anderes schriftliches vereinbart ist, gelten für Werk- und Dienstleistungen die am Tage der Auftragserteilung gültigen Listenpreise, die wir auf Anfrage übermitteln. Leistungen, die über die reine Werk- und Dienstleistung hinausgehen, z.B. Reparatur, Umbauten an von uns geliefertem oder vom Vertragspartner übergebenen Material, werden nach Arbeits- und Materialaufwand gesondert berechnet.
Die Preise verstehen sich, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, zuzüglich der jeweils zu entrichtenden Umsatzsteuer.
Sofern schriftlich kein anderes Zahlungsziel bestimmt ist, ist die Rechnung ohne jeden Abzug sofort fällig und innerhalb von 10 Tagen zu bezahlen.
Kommt der Auftraggeber nach Mahnung oder nach 30 Tagen ab Rechnungsdatum auch ohne Mahnung in Zahlungsverzug, so gelten die Bestimmungen des § 6 AGB hinsichtlich des Verzugschadens entsprechend.
Bei nachträglichen Änderungswünschen behalten wir uns sowohl eine Preisberichtigung als auch die Geltendmachung von Messplatzausfall bzw. Maschinenstillstand aufgrund der Änderung des Auftrages vor.
§ 9 (Urheberrechte)
An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen, Software und sonstigen Unterlagen behalten wir uns die Eigentums- und Urheberrechte in vollem Umfang vor; der Vertragspartner darf jedoch im Rahmen des Auftrages gefertigte Zertifikate/Gutachten, Prüfberichte, Berechnungen, Darstellung etc. ausschließlich für den Zweck verwenden, für den sie vereinbarungsgemäß gefertigt wurden. Eine Weitergabe und/oder Veröffentlichung der Berichte, Berechnungen, Darstellungen und sonstigen Unterlagen an Dritte ist nur in vollem Wortlaut und nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung zulässig.
§ 10 (Gewährleistung / Haftungsausschluss)
Die Gewährleistungsrechte des Auftraggebers setzen - auch im Falle von reinen Dienst- /Werkverträgen und Werklieferverträgen - voraus, dass der Auftraggeber unsere gelieferten Ergebnisse unverzüglich untersucht und Mängel unverzüglich ordnungsgemäß rügt; versteckte Mängel sind unverzüglich nach deren Entdeckung zu rügen (§§ 377, 378 HGB). Rügen haben unter spezifizierter Angabe des Mangels schriftlich zu erfolgen. Werden diese Voraussetzungen nicht beachtet, so verliert der Auftraggeber seine Mängelgewährleistungsrechte.
Macht der Auftraggeber bei Auftragserteilung keine konkreten Angaben über den Umfang der anzuwendenden Prüfbestimmungen, so führen wir die Prüfung nach billigem Ermessen und nach dem jeweiligen allgemeinen Stand der Wissenschaft, Technik und der gültigen allgemein bekannten Normenwerke durch. Der Auftraggeber muss uns schriftlich mitteilen, ob eine Prüfung nach weiteren Normen erfolgen soll.
Der Auftraggeber kann Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung im Falle von Dienst- /Werkverträgen und Werklieferverträgen über unvertretbare Sachen nur geltend machen, wenn das Werk einen nicht nur unwesentlichen Mangel aufweist, den wir zu vertreten haben und die Gebrauchsfähigkeit des Werkes dadurch nicht nur unerheblich beeinträchtigt wird, oder wenn der Mangel auf einen Verstoß gegen die anerkannten Regeln der Technik beruht. Auch in diesem Fall haften wir nicht für Schäden, die nicht an dem Arbeitsergebnis selbst entstanden sind, insbesondere nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Auftraggebers. Eine Haftung, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht ist von diesem Haftungsausschluss unberührt.
Soweit § 10 Der AGB keine abweichende Regelung enthält, gilt § 5 der AGB entsprechend.
IV. Gemeinsame Schlussbestimmungen
§ 11 (Zahlungsfähigkeit / Verbraucher / Salvatorische Klausel / Gerichtsstand)
Entstehen nach Auftragsbestätigung begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers, dann sind wir berechtigt, Barzahlung bei Lieferung oder Sicherheitsleistung vor Lieferung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten und vom Auftraggeber Ersatz unserer Aufwendungen zu verlangen.
Soweit der Auftraggeber Verbraucher ist, gelten, soweit einzelne Bestimmungen nach dem Recht über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (§§ 305 ff. BGB) nicht zulässig sein sollten, die allgemein gesetzlichen Bestimmungen.
Sind einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle sich aus dem Geschäft ergebenden Verbindlichkeiten ist ausschließlich Kiel.


